1. Juni 2025

Teilpensionierung und Kapitalbezüge: Wichtige Punkte leicht erklärt

Mit der AHV-Reform 21 per 1. Januar 2024 wurden neue Regeln für den gestaffelten Bezug von Vorsorgekapital eingeführt.

Wir fassen die wichtigsten Punkte zur Teilpensionierung nachfolgend zusammen:

1. Kapitalbezüge in drei Schritten  

  • Altersleistungen können in maximal drei Schritten in Kapitalform bezogen werden.  
  • Alle Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres werden als einen Schritt angesehen.  
  • Nach dem dritten Schritt ist nur noch ein Rentenbezug möglich.  


2. Regeln für Teilpensionierung  

  • Erster Teilbezug: Der erste Bezug muss in der Regel mindestens 20% der gesamten Altersleistung ausmachen, ausser die Vorsorgeregelung erlaubt weniger.  
  • Dauerhafte Lohnreduktion: Der Beschäftigungsgrad muss dauerhaft reduziert und der versicherte Lohn entsprechend angepasst werden.  
  • Mindestabstand: Zwischen den Teilbezügen muss mindestens ein Jahr liegen. Bei kürzeren Abständen prüft die Steuerbehörde, ob dafür triftige Gründe vorliegen.
  • Die Teilpensionierung ist nur möglich, wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt. Sie muss im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.


3. Steuerliche Aspekte

  • Gestaffelte Kapitalbezüge können steuerlich vorteilhaft sein, da die Steuerprogression dadurch gemildert wird.  
  • Vorsorgeleistungen, die über mehrere Jahre verteilt werden, senken die Steuerbelastung.  


Fazit: Die AHV-Reform 21 schafft klare Vorgaben für Kapitalbezüge bei Teilpensionierung. Wer eine Teilpensionierung plant, sollte die spezifischen Regeln des jeweiligen Kantons berücksichtigen und sich über mögliche steuerliche Vorteile informieren.  

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