Wir fassen die wichtigsten Punkte zur Teilpensionierung nachfolgend zusammen:
1. Kapitalbezüge in drei Schritten
- Altersleistungen können in maximal drei Schritten in Kapitalform bezogen werden.
- Alle Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres werden als einen Schritt angesehen.
- Nach dem dritten Schritt ist nur noch ein Rentenbezug möglich.
2. Regeln für Teilpensionierung
- Erster Teilbezug: Der erste Bezug muss in der Regel mindestens 20% der gesamten Altersleistung ausmachen, ausser die Vorsorgeregelung erlaubt weniger.
- Dauerhafte Lohnreduktion: Der Beschäftigungsgrad muss dauerhaft reduziert und der versicherte Lohn entsprechend angepasst werden.
- Mindestabstand: Zwischen den Teilbezügen muss mindestens ein Jahr liegen. Bei kürzeren Abständen prüft die Steuerbehörde, ob dafür triftige Gründe vorliegen.
- Die Teilpensionierung ist nur möglich, wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt. Sie muss im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.
3. Steuerliche Aspekte
- Gestaffelte Kapitalbezüge können steuerlich vorteilhaft sein, da die Steuerprogression dadurch gemildert wird.
- Vorsorgeleistungen, die über mehrere Jahre verteilt werden, senken die Steuerbelastung.
Fazit: Die AHV-Reform 21 schafft klare Vorgaben für Kapitalbezüge bei Teilpensionierung. Wer eine Teilpensionierung plant, sollte die spezifischen Regeln des jeweiligen Kantons berücksichtigen und sich über mögliche steuerliche Vorteile informieren.