1. August 2025
Wann wird eine Veranlagung nach Ermessen durchgeführt?
Wenn eine Person keine Steuererklärung einreicht oder unvollständige Unterlagen liefert, kann die Steuerbehörde den Steuerbetrag nach pflichtgemässem Ermessen schätzen. Die Veranlagung nach Ermessen gibt es sowohl auf eidgenössischer als auch auf kantonaler Ebene. Sie dient nicht als Strafe, sondern als Mittel zur Durchsetzung des Steueranspruchs des Staates. Trotzdem wird in der Ermessenveranlagung erfahrungsgemäss meistens ein höherer Betrag angesetzt als tatsächlich nötig.
Was kann man bei einer Steuerveranlagung nach Ermessen tun?
Wer davon betroffen ist, kann die Ermessensveranlagung mittels Einsprache innert 30 Tagen anfechten. Die steuerpflichtige Person hat jedoch nachzuweisen, dass die Veranlagung offensichtlich unrichtig ist. Zudem muss die vollständige Steuererklärung und alle nötigen Belegen eingereicht werden. Ohne diese Unterlagen wird die Einsprache in der Regel abgelehnt.
Praktische Tipps für die Steuererklärung
Wer merkt, dass die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht werden kann, sollte frühzeitig beim zuständigen Steueramt eine Fristverlängerung beantragen. Falls es trotzdem zu einer Schätzung kommen sollte, zählt schnelles und vollständiges Handeln, um eine korrekte Einschätzung zu erreichen.