1. Juni 2025

Schuldzinsen steuerlich abziehen – so funktioniert's!

Natürliche Personen können Schuldzinsen aus Privatkrediten bis zu CHF 50'000 steuerlich absetzen. So verringert sich das steuerbare Einkommen – und damit die Steuerlast auf den Einkünften.

Um Schuldzinsen in der Steuererklärung absetzen zu können, müssen sie mit einem der folgenden Kredite in Zusammenhang stehen:

  • Privatkredite und Privatdarlehen
  • Hypotheken
  • Kreditkartennutzung

Zinsen aus Leasingverträgen sind nicht zum Abzug zugelassen. Es empfiehlt sich daher, beim Autokauf die Vor- und Nachteile des Leasings im Vergleich mit dem Autokredit abzuwägen. Wobei selbstverständlich auch andere Faktoren berücksichtigt werden müssen.

Schuldzinsen sind im Schuldenverzeichnis der Steuererklärung einzutragen. Wenn die Kredite von natürlichen Personen wie z. B. Freunden oder Familie vergeben wurden, sollten der Steuererklärung auch Kopien der Darlehensverträge sowie der Überweisungen beigefügt werden

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