1. September 2025
Müssen Arbeitnehmende per Pensionierungszeitpunkt kündigen?
Dies hängt von der Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarung ab.
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch bei Erreichen des Referenzalters – ausser, dies ist im Arbeitsvertrag oder Arbeitsreglement so vereinbart. Mit einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag kann festgelegt werden, dass das Arbeitsverhältnis automatisch auf Ende des Monats, in welchem das Referenzalter erreicht wird, beendet wird.
Ohne eine entsprechende Vereinbarung läuft das Arbeitsverhältnis auch nach Erreichen des Referenzalters weiter. Falls eine Pensionierung bei Erreichen des ordentlichen Referenzalters geplant ist, muss das Arbeitsverhältnis demnach offiziell durch Kündigung beendet werden. Dabei ist die entsprechende Kündigungsfrist zu beachten.
Für Arbeitnehmende und Arbeitgebende empfiehlt sich, frühzeitig den Zeitpunkt der Pensionierung und die vorzunehmenden Schritte zu klären, damit allfällige Kündigungsfristen eingehalten werden können.